Bewertung

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(Urheber: Andrey Popov - fotolia.com)

 

 

Wie kann ich eine Bewertung für einen Arzt abgeben?

Grundsätzlich kann jeder Nutzer eine Bewertung zu einem Arzt einreichen - ganz ohne einen komplizierten Registrierungsprozess. Alle Bewertungen werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Schmähkritik oder Tatsachenbehauptungen werden nicht veröffentlicht. Dies betrifft etwa 10 bis 15 Prozent der Bewertungen. Durch den Redaktionsprozess kann es sein, dass Bewertungen im Einzelfall mit einer Verzögerung von einigen Tagen erscheinen. Das Formular zur Abgabe einer Empfehlung erreichen die Nutzer über den Button „Eigene Bewertung abgeben“, der sich auf der Detailseite eines Adresseintrags befindet.

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Müssen sich Versicherte vor einer Bewertung registrieren?

Beim vdek-Arztlotsen ist keine Registrierung erforderlich. Die Bewertung erfolgt anonym. Grundsätzlich ist für die Nutzung des vdek-Arztlotsen die Erhebung oder Übermittlung personenbezogener Daten nicht erforderlich.

Eine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten kann lediglich in folgenden Fällen erforderlich sein:

(1) Anfragen und Kommentare

Die Stiftung Gesundheit erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im jeweils erforderlichen Ausmaß, sofern Nutzer entsprechende Daten bei Anfragen über das Kontaktformular bereitstellen.

(2) Aufnahme ins Ärzte-Verzeichnis

Zur Aufnahme in das Ärzteverzeichnis erhebt und verarbeitet die Stiftung Gesundheit personenbezogene Daten der Ärzte und Therapeuten (u. a. Name des Arztes, Anschrift der Praxis, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Die Aufnahme in das Ärzteverzeichnis ist freiwillig, die gespeicherten und verarbeiteten Daten dienen der Information der Patienten und werden nach Löschung aus der Datenbank dauerhaft entfernt.

Die Inhalte der Internetseiten entsprechen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Einzig die IP des Users wird tageweise in Logfiles gespeichert. Außerdem wird die Gesamtzahl aller Zugriffe und Abfragen für statistische Auswertungen gespeichert. Es werden keine Cookies auf den Computern der Nutzer hinterlegt. 

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Wie funktioniert das Bewertungssystem?

Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von bis zu fünf Sternen (fünf Sterne = sehr gut; ein Stern = schlecht) für folgende Kriterien

  • Organisation und Service
  • Erscheinungsbild
  • Personal
  • Arzt/ Ärztin
  • Gesamtnote (Vergibt der Nutzer keine Gesamtnote, wird automatisch das arithmetische Mittel errechnet).

Zudem können Fragen zu soziodemographischen Faktoren (Einkommen, Alter) beantwortet werden. Zusätzlich hilft ein Freitextfeld, ein aussagekräftiges Bild über einen Arzt und seine Praxis zu vermitteln. Denn im Freitext erkennt man die Motive der Verfasser: Berichte über lange Wartezeiten können beispielsweise abschreckend wirken, wenn der Suchende nur ein Rezept benötigt. Wer aber einen Spezialisten für eine chronische Erkrankung braucht, hat meist mehr Geduld. Um Schmähkritik im Rahmen der Freitextfelder zu vermeiden, durchläuft jede Bewertung einen individuellen redaktionellen Filter. Und natürlich gilt: Jede Patientenbewertung ist subjektiv.

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Bewertungskriterien

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zahnarzt zu bewerten oder Bewertungen anderer Patienten einzusehen. Die Bewertung erfolgt anhand eines knappen Online-Fragebogens mit sechs Kriterien:

  1. Organisation & Service
    Haben Sie schnell einen freundlichen und kompetenten Menschen erreicht, als Sie zum ersten Mal in der Praxis angerufen haben? Haben Sie unkompliziert einen Termin in den begehrten Randzeiten erhalten, wenn alle Berufstätigen zum Arzt wollen? Ist die Praxis gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zu erreichen? Gibt es ausreichend Parkplätze? Wie sieht es mit den Wartezeiten aus: Niemand sollte stundenlang warten müssen. Ein volles Wartezimmer ist kein Gütezeichen mehr für einen Arzt. Stattdessen zeichnet sich eine gut organisierte Praxis durch ein kleines, leeres Wartezimmer aus.

  2. Erscheinungsbild
    Macht die Praxis einen ordentlichen Eindruck? Ist sie sauber und in einem guten Zustand? Finden sich keine Hinterlassenschaften anderer Patienten in Wartezimmer, Sprechzimmer oder Nasszellen? Sind die Räume und der Weg zum Ausgang übersichtlich beschildert oder sind Sie auf dem Weg nach draußen schon einmal in ein belegtes Sprechzimmer geraten?

  3. Personal
    Die Mitarbeiter prägen eine Praxis sehr stark. Sind Sie freundlich empfangen worden? Wurden Ihre Nachfragen zufriedenstellend beantwortet? Haben die Mitarbeiter Ihre Privatsphäre respektiert? Es ist z. B. verboten, auch nur kleinste Hinweise auf Ihre gesundheitlichen Probleme in Gegenwart von Fremden zu besprechen. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Diagnose genannt wird, während am anderen Ende der Telefonleitung unwillentlich jemand mithört. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf kein Funken Information über Sie die Praxis verlassen; auf keinem Wege.

  4. Arzt / Ärztin
    Behandelt der Arzt Sie freundlich und respektvoll? Erfolgt die Untersuchung gründlich, werden Sie verständlich aufgeklärt? Was macht ein gutes Arzt-Patientengespräch aus? Vor jeder Diagnose steht immer die Anamnese, das aktive Erfragen der Krankengeschichte, sowie der Symptome, möglicher Unverträglichkeiten. Nach der individuellen Diagnostik muss der Arzt Sie aufklären; auch über unterschiedliche Therapiemöglichkeiten mit allen Vor- und Nachteilen. Dabei ist der Arzt verpflichtet, dies in verständlicher Weise zu tun. Beim Abwägen zwischen den unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten sollte er Sie aktiv mit einbeziehen. Sie allein entscheiden, ob Sie der Empfehlung des Arztes folgen, ob Sie die Behandlung abbrechen oder ggf. eine zweite Meinung einholen. Zur Aufklärung gehört auch, dass Sie auf Kosten hingewiesen werden, falls die Kasse diese nicht oder nur teilweise übernimmt. Sozialgesetzbuch und Berufsrecht verpflichten den Arzt, sich kontinuierlich fortzubilden. Es ist deshalb keine Angeberei, wenn in der Praxis Fortbildungszertifikate an der Wand hängen. Vielmehr sollte es selbstverständlich sein. Auch sollte Ihre Privatsphäre durchgängig gewahrt bleiben. Lassen Sie nicht zu, dass Fremde zufällig mithören können, wenn über Ihre Erkrankung gesprochen wird. Die Schweigepflicht eines Arztes reicht so weit, dass er nicht einmal der Polizei Auskunft geben darf, ob ein Patient bei ihm in Behandlung ist.                                                                                     
  5. Gesamtnote
    Die Gesamtnote errechnet sich, indem aus den Einzelbewertungen für Organisation/Service, Erscheinungsbild etc. der Mittelwert gebildet wird. Möchte man eine vom Mittelwert abweichende Gesamtnote vergeben, kann man diese auch manuell eintragen.

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Was kann ich bei Verdacht auf Missbrauch tun?

Freunden, Verwandten, Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern oder anderweitig persönlich verbundenen Personen ist es nicht gestattet, im Rahmen der Befragung zur Patientenzufriedenheit Meinung und Urteile abzugeben. Ein Arzt selbst darf nicht vortäuschen, Patient zu sein und eine solcherart fingierte Bewertung abgeben, dies wäre ein Betrugstatbestand. Jeglichen Verdacht auf Missbrauch, Unredlichkeit oder andere prüfwürdige Tatbestände berichten Sie bitte direkt an adressredaktion@stiftung-gesundheit.de.

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Sie finden Ihre Empfehlungen nicht

Alle Bewertungen durchlaufen einen redaktionellen Filter. Enthalten Bewertungen Schmähkritik oder Tatsachenbehauptungen (z. B "Der Arzt ist immer unfreundlich"), werden diese nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung Ihrer Empfehlung kann im Extremfall bis zu zehn Tagen dauern. Sollte Ihre Bewertung auch nach zehn Tagen nicht frei geschaltet worden sein, wurde diese vermutlich als Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik eingestuft. In diesem Fall können Sie sich gerne an unseren Kooperationspartner wenden (adressredaktion@stiftung-gesundheit.de). Die Mitglieder der Adressredaktion erklären Ihnen gerne, aufgrund welcher Formulierung Ihre Bewertung nicht freigeschaltet werden konnte. Sie können Ihren Arzt jederzeit erneut bewerten. Diese Bewertung wird auf jeden Fall frei geschaltet - auch wenn sie negativ für den Arzt ausfällt -, wenn sie keine Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält, sondern Ihr subjektives Empfinden zum Ausdruck bringt (z. B. "Ich fand den Arzt unfreundlich").

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Welche Vorteile bringen die Bewertungen den Versicherten?

Nutzer des vdek-Arztlotsen können derzeit auf etwa 232.000 Bewertungen zugreifen. Obwohl es sich um subjektive Eindrücke anderer Patienten handelt, können diese eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Arztsuche bieten. Vor allem das Freitextfeld lässt – im Gegensatz zu standardisierten Fragebögen - individuelle, aussagekräftige Meinungsäußerungen zu.

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Warum gibt es keine Mindestanzahl an Bewertungen?

Obwohl möglichst viele Bewertungen wünschenswert sind, wurde auf eine Mindestanzahl von Bewertungen verzichtet. Das Freitextfeld ermöglicht es, auch durch wenige Bewertungen ein erstes Bild eines Arztes zu vermitteln.

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